Landarbeiterkammerwahl am 17. Mai findet nicht statt

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Für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer ist nur ein Wahlvorschlag bei der Landeswahlbehörde eingelangt. Dieser wurde in der Sitzung der Landeswahlbehörde am 15. April 2020 abgeschlossen. Die Bewerber und Bewerberinnen wurden in der im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge für gewählt erklärt.

Die Verlautbarung erfolgt in der nächsten Ausgabe der Amtlichen Nachrichten. 

Gemäß § 34 NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung LGBl. 9005 in der Fassung LGBl. Nr.85/2019 entfällt somit jedes weitere Wahlverfahren.

Am Sonntag, dem 17. Mai 2020 findet folglich keine Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer statt.

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