Amtssignatur
Was ist die Amtssignatur?
Die Amtssignatur ist die elektronische Signatur (= Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft und Echtheit eines Dokument von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz (E-GovG) die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Wie sieht die Amtssignatur aus?
Gemäß E-GovG setzt sich die Amtssignatur aus drei verpflichtenden Merkmalen zusammen:
- Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument, dass das Dokument amtssigniert wurde (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)
Die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Altendorf gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Wie kann die Amtssignatur elektronisch überprüft werden?
Um die Echtheit einer auf einem elektronischen Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, steht ein durch die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH betriebenes kostenloses Prüfservice zur Verfügung:
Das Prüfservice zeitgt Ihnen nach Hochladen des zu prüfenden Dokuments an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.
Wie kann die Amtssignatur auf einem Ausdruck überprüft werden?
Damit die Behörde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine vorliegende Erledigung der Behörde handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Behörde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:
- Persönlich
- Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdrucks als Anhang)
- Per Fax
- Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)