Härtefall-Fonds zweite Phase der Soforthilfe für Unternehmer startet HEUTE am 20.4
Nach einer Verdoppelung des Fördervolumens auf zwei Mrd. Euro bringen die neuen Richtlinien der Bundesregierung eine Ausweitung der Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds und führen diesen in eine zweite Phase über. Ab kommendem Montag, 20. April, können Selbständige - mittels Online-Formular auf der Website der WKÖ – die Förderung beantragen. Zur Vorbereitung der benötigten Unterlagen gibt es unter wko.at/haertefall-fonds ein Muster-Formular.
Die Antragstellung für Schnellhilfe aus der ersten Phase ist noch bis inkl. Freitag, 17. April möglich. Allgemein läuft die Antragstellung im Härtefallfonds weiterhin bis 31. Dezember 2020.
Förderkriterien wurden erweitert
Die Wirtschaftskammer konnte ihre bisherigen Erfahrungen aus der Abwicklung als operativer Dienstleister einbringen und erreichen, dass die Förderkriterien erweitert wurden: Künftig entfallen Einkommensober- und untergrenzen, Mehrfachversicherungen und Nebenverdienste sind keine Ausschlussgründe mehr. Außerdem können auch Neugründer, die zwischen 1. Januar und 15. März 2020 gegründet haben, einen Pauschalbetrag von 500 Euro aus dem Fonds beziehen.
Maximal 2000 Euro für bis zu 3 Monate
Generell wird der Verdienstentgang des Unternehmers bzw. der Unternehmerin mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate abgefedert – gesamt bis zu 6.000 Euro. Kopf: „Die WKO wird mit Hochdruck auch weiterhin daran arbeiten, dass die Mittel aus dem Härtefall-Fonds entsprechend der Richtlinien rasch an die Unternehmerinnen und Unternehmer gelangen und damit möglichst viele effektive Unterstützung erhalten.“
Wer kann eine Förderungaus dem Härtefall-Fonds in der Auszahlungsphase 2 beantragen
Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe derselbe maximale Förderbetrag von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung. Förderungen aus der Auszahlungsphase 1 werden bei der Phase 2 angerechnet.
Wie viel ein Förderwerber konkret bekommt, richtet sich in der Auszahlungsphase 2 nach dem jeweiligen Nettoeinkommensentgang aus der selbständig/gewerblich ausgeübten Tätigkeit im Betrachtungszeitraum (zur Berechnung siehe unten).
Die Wirtschaftskammerorganisation wickelt die Förderung im Auftrag der Bundesregierung ab. Im Interesse einer raschen und wenig bürokratischen Abwicklung werden für die Berechnung der Förderungshöhe Daten aus dem Einkommensteuerbescheid verwendet. Diese Daten werden von der Finanzverwaltung übermittelt. Selbstverständlich werden dabei alle Vorschriften des Datenschutzes eingehalten. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die für die Berechnung notwendig sind. Diese werden auch nur für die Berechnung der Förderungshöhe verwendet.
Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt, der/die steuerlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) oder Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) erzielt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist keine Voraussetzung. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer als natürliche Person, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen*.
- Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
- Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
* Die Mitarbeiterzahl ist in Jahresarbeitseinheiten (JAE) anzugeben.
Jede Vollzeitarbeitskraft, die während des gesamten Berichtsjahres in
Ihrem Unternehmen oder für Ihr Unternehmen tätig war, zählt als eine
Einheit. Für Teilzeit- und Saisonarbeitskräfte sowie für Personen, die nicht
das gesamte Jahr gearbeitet haben, ist jeweils der entsprechende Bruchteil
einer Einheit zu zählen. Nicht zu berücksichtigen sind Auszubildende oder in
der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- bzw.
Berufsausbildungsvertrag haben.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung!
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