Verbot: Brauchtumsfeuer - Osterfeuer

Osterfeuer verbotenAufgrund der derzeit sehr trockenen Witterung und der Corona-Krise, wurde nun ein Abhalten eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer) verboten.

Bitte beachten Sie diese Verordnung im eigenen Interesse! 

 Auszug aus der Verordnung der Landeshauptfrau:

Die Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner hat dies am 7. April 2020 aufgrund des § 3 Abs. 4 des Bundesluftreinhaltegesetzes – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, verordnet:

§ 1

Ausnahmen

Folgende Ausnahmen vom Verbot des § 3 Abs.1 BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 97/2013, sind im gesamten Landesgebiet zulässig:

                     

1.

Das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes.

2.

Feuer im Rahmen folgender Brauchtumsveranstaltungen:

a)

Osterfeuer im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag

b)

Sonnwendfeuer zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag sowie zwischen dem Freitag vor dem 21. Dezember und dem nachfolgenden Sonntag; fällt der 21. Juni oder der 21. Dezember auf einen Samstag, gilt als nachfolgender Sonntag der 29. Juni bzw. der 29. Dezember

c)

Johannesfeuer am 24. Juni.

 ......

7.

Die Ausnahmen der Z 2 gelten nicht bis zum 30. Juni 2020.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link:

Verordnung Land NÖ LH Mikl-Leitner vom 07.April 2020

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