Erinnerung - Information zum NÖ Hundehaltegesetz

Liebe Hundebesitzer, wir möchten folgende Gesetzesbestimmung in Erinnerung rufen und Sie bitten, die erforderlichen Nachweise zu erbringen!

NÖ Hundehaltegesetz

Information zum Nö Hundehaltegesetz und zur Nö Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023

Durch die Novelle des Nö Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde - jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
  • Verpflichtender „Nö Hundepass" (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 - Vorlage des NO Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter - Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde - diese Versicherung ist oftmals in der Haushaltsversicherung inkludiert, bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsvertreter und lassen Sie sich eine Bestätigung aushändigen, die Sie auf der Gemeinde dann abgeben
  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt

 

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung 

www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html.

Sachkundenachweis:

Aus der Bestimmung des § 13 Abs. 5 ergibt sich, dass für Hunde, ausgenommen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde, die von einem Hundehalter oder einer Hundehalterin bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, der allgemeine Sachkundenachweis nicht zu erbringen ist.

Erst wenn ein weiterer Hund (ab dem 1. Juni 2023) vom Hundehalter oder der Hundehalterin im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde – dieser gilt jedoch auch dann als Nachweis der allgemeinen Sachkunde für weitere Hundehaltungen – zu absolvieren.

Jagdhunde, die ausgebildet werden oder wurden und von Jägern als solche verwendet werden, sind von dem Sachkundenachweis befreit. Die Ausbildung als Jagdhund muss nachgewiesen werden, um von den Ausnahmen profitieren zu können.


Bei diesen Anbietern können Sie den Sachkundenachweis online erledigen:

- Online Sachkunde-Nachweis NÖ

https://hundesachkunde.com/ 

Allgemeine Sachkunde Niederösterreich

https://www.sachkundenachweis-noe.at/

 

 

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