Liebe Hundebesitzer, wir möchten folgende Gesetzesbestimmung in Erinnerung rufen und Sie bitten, die erforderlichen Nachweise zu erbringen!
NÖ Hundehaltegesetz
Information zum Nö Hundehaltegesetz und zur Nö Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023
Durch die Novelle des Nö Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:
Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung
www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html.
Sachkundenachweis:
Aus der Bestimmung des § 13 Abs. 5 ergibt sich, dass für Hunde, ausgenommen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde, die von einem Hundehalter oder einer Hundehalterin bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, der allgemeine Sachkundenachweis nicht zu erbringen ist.
Erst wenn ein weiterer Hund (ab dem 1. Juni 2023) vom Hundehalter oder der Hundehalterin im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde – dieser gilt jedoch auch dann als Nachweis der allgemeinen Sachkunde für weitere Hundehaltungen – zu absolvieren.
Jagdhunde, die ausgebildet werden oder wurden und von Jägern als solche verwendet werden, sind von dem Sachkundenachweis befreit. Die Ausbildung als Jagdhund muss nachgewiesen werden, um von den Ausnahmen profitieren zu können.
Bei diesen Anbietern können Sie den Sachkundenachweis online erledigen:
- Online Sachkunde-Nachweis NÖ
- Allgemeine Sachkunde Niederösterreich
https://www.sachkundenachweis-noe.at/