Wildbachbegehung in der KW 13 und 14

Drucken

Um Wildbachkatastro­phen zu vermei­den oder deren Auswir­kungen zu minimieren sind regelmäßig veranlasste Kontrollen un­erlässlich. Ein externer Experte kontrolliert des­halb planmäßig in der Kalenderwoche 13 und 14 die betroffenen Bäche und Gerinne, erstellt eine Dokumentation der Sachverhalte sowie ein Wildbach­begehungsprotokoll gemäß Forstgesetz.
Im Anschluss werden die betroffenen Besitzer der Gundstücke informiert um die Gefahrenstelle zu beseitigen.
Zum Glück ist das Gemeindegebiet Altendorf nur einer geringen Gefahrenzone ausgesetzt, dennoch gibt es Gebiete mit erhöhtem Risiko. Deshalb bitten wir die Grundbesitzer der anfallenden Gefahrenquellen, diese schnellstmöglich zu beseitigen.