Härtefallfonds Phase2 für die Land- und Forstwirtschaft

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NÖHärtefallfonds Phase2 für die Land- und Forstwirtschaft

Auch unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bleiben von den
Auswirkungen der Krise nicht verschont.
Der Härtefallfonds ist eine Erste-Hilfe Maßnahme unterstützt land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe, die in akute finanzielle Notlage geraten sind.
Ab 16. April ist die Beantragung Härtefallfonds Phase 2 möglich:
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können bei Nachweis
eines Einkommensrückganges bzw. höherer Kosten bei Fremdarbeitskräften für
max. drei Monate jeweils bis zu 2.000 € Zuschuss pro Monat beantragen.
Je Betrieb

stehen max. 6.000 € zur Verfügung. Die ausgezahlte Sofortzahlung aus Phase 1
wird berücksichtigt.
Als Förderwerber gelten Betriebe:
 die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichszeitraum des Vorjahres nachweisen können;
 die eine Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichszeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen haben;
 die einen Preisverlust von mindestens 50% aufgrund des Qualitätsverlustes bei Sägerundholz zu verzeichnen haben;
 Jungunternehmer (seit 01.01.2020), wenn in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% vorliegt;

WIE ERRECHNET SICH DIE FÖRDERUNG:

 Die Förderung beträgt 80% der Differenz der Einkünfte des vergleichbaren Zeitraumes des Vorjahres und den Einkünften für den jeweiligen Betrachtungszeitraum;
 Zur Berechnung der Einkünfte werden je nach Betriebszweig die Umsätze, die Fremdarbeitskosten oder der Preisverlust als Basis herangezogen;
 Bei Berechnung der Einkünfte werden je nach Betriebsart pauschale Prozentsätze für nicht angefallene Kosten gegengerechnet;
 Ebenso werden Nebeneinkünfte aus nicht land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten gegengerechnet;

WER WIRD UNTERSTÜTZT:
 Wein- und Mostbuschenschankbetriebe;
 Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, die höhere Fremdarbeitskosten für die Anlage, Pflege und Beerntung von         
    Spezialkulturen zu tragen haben;

 Betriebe, die Privatzimmer oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof);
 Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und
    Einzelhandel vermarkten;

 Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten;
 Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 nicht mehr zur Abholung kommt.

Die Förderung kann über www.eama.at beantragt werden.
Für Rückfragen steht Landtagsabgeordneter Herman Hauer ich jederzeit gerne zur Verfügung!
Handy: 0676-5553207
E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!